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Auszug - Auswirkungen auf städtische Kindergärten nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW v. 18.10.2010  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 3.2.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Hein erläutert die Anfrage und betont, dass die in Waldbröl ansässigen Kindergärten gemeint sind.

 

Bürgermeister Koester antwortet, dass die Stadt Waldbröl keine eigenen Kindergärten betreibt. Die in Waldbröl ansässigen Kindergärten befinden sich alle in freier Trägerschaft; Auswirkungen müssten also bei diesen erfragt werden. Die Stadt Waldbröl kann mit 228.283 € mehr an Schlüsselzuweisungen durch den Nachtragshaushalt des Landes NRW rechnen.