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StV. Hein erläutert den Antrag und weist auf die Vorbildfunktion der Öffentlichen Hand hin, die hier ein Signal geben müsse.
Bürgermeister Koester führt aus, dass nach geltender Rechtslage bereits die Möglichkeit besteht, Anbieter, denen ausbeuterische Kinderarbeit nachgewiesen werden kann, vom Wettbewerb auszuschließen.
StV. Greb ist von der Richtigkeit dieses Antrages ebenfalls überzeugt, verweist jedoch darauf, dass es schwierig sei, im Einzelfall eine entsprechende Nachprüfung zu führen und es ungünstig wäre, wenn lediglich ein Verwaltungsmehraufwand entstünde.
Beschluss:
Der Rat fordert bei einer Enthaltung die Verwaltung sowie alle Gesellschaften, an denen die Stadt Waldbröl beteiligt ist auf, bei der Beschaffung von Produkten darauf zu achten, dass diese nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit entstanden sind. Es wird empfohlen, die in heutiger Sitzung vorgelegte Erklärung zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit als verbindliche Erklärung der Bieter bei der Vergabe zu verwenden.
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