Bürgerinformationssystem
StV. Helzer erläutert, dass die stark beschädigte Asphaltdecke des Aspenweges ein umgehendes Tätigwerden erfordert.
Städt. Verw.-Rat Knott teilt mit, dass der Aspenweg zur erstmaligen Herstellung gemäß BauGB vorgesehen ist.
StV. Weber erklärt, dass der Aspenweg nach seiner Kenntnis kein Parallelweg zur Hauptstraße sei und es nach Willen der dortigen Anwohner auch nicht werden solle. Beschluss:
Der Rat verweist den vorliegenden Antrag einstimmig in den Ausschuss für Bauen und Verkehr.
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