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Auszug - Einziehung verschiedener Wege und Straßen mit anschließender Widmung für den öffentlichen Verkehr nach dem StrWG NRW  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 17.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Beschluss


 

Beschluss:

 

1.              Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, den Satzungsbeschluss vom 29.09.2010 (Vorlage Nr. II/805/2010) über die Einziehung von verschiedenen Wegen in 51545 Waldbröl aufzuheben.

 

2.              Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, die in der Satzung aufgelisteten Wege, die derzeit als Wirtschaftswege ausgewiesen sind, einzuziehen und hierzu die als Anlage beigefügte und mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Satzung zu erlassen.

 

              Nach Rechtskraft der Satzung werden die eingezogenen Wege gemäß § 6 Abs. 1               des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4 Ziffer               2 StrWG NRW für den öffentlichen Verkehr gewidmet.