Bürgerinformationssystem
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Beschlüsse:
Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:
Der Stadtrat nimmt einstimmig den Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis und stellt fest, dass das Schutzgut Boden in der Planung im erforderlichen Umfange berücksichtigt worden ist.
Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:
Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.
Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen zur Kenntnis. Da eine Umweltprüfung für den Bebauungsplan der Innenentwicklung entfällt, werden die Angaben in die Begründung aufgenommen.
Zu 3. Stellungnahme des Aggerverbandes:
Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis. An der planerischen Konzeption, im Planbereich keine Flächen für Gewässer und Uferschutzstreifen auszuweisen, wird festgehalten. Die Bedeutung des nur temporären namenlosen Siefens und des Quellbereiches am nordwestlichen Plangebietsrand ist aufgrund der aktuellen Ausprägung der erheblichen Vorbelastungen und der bestehenden Beeinträchtigungen aus ökologischer Sicht als sehr gering einzustufen.
Der teilweise bereits verfüllte Quellbereich weist keine charakteristische Quellvegetation auf. Das Quelleinzugsgebiet ist bereits weitgehend überbaut. Das nur zeitweise nach starken Niederschlägen wasserführende Gerinne weist keine charakteristische gewässerbegleitende Vegetation auf und es befinden sich Ablagerungen (vor allem Holz, Schüttgut, Planen und ähnliches) in diesem Bereich. Im südwestlichen Bereich ist das Gerinne im Bereich der Wohnbebauung und des Kindergartens verrohrt.
Das ökologische Entwicklungspotential des temporär wasserführenden Siefens ist aufgrund der o. a. Ausprägungen und Vorbelastungen im Plangebiet als sehr gering einzuschätzen. Aufgrund der Geländehöhenverhältnisse und der Standortbedingungen erfolgt die Entwässerung des neuen Wohngebietes (Oberflächenwasser) im Trennsystem. Das anfallende Oberflächenwasser wird außerhalb des Plangebietes in den Happacher Bach unterhalb des Birkenweges (RRB) gedrosselt eingeleitet. Die ortsnahe Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes hat sich aufgrund des vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens als nicht durchführbar erwiesen.
Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Waldbröl hebt einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 A – Thüringer Straße / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl vom 13.04.2005 auf.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 12 A – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl nach § 13 a BauGb. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der nunmehr aufgehobenen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Thüringer Straße / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl durchgeführt worden ist.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 A gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
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