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Auszug - 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 06.12.2010  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Abwasserbetrieb:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Abwasserbetriebes zustimmend zur Kenntnis. Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt mittels DIN-Kleinkläranlagen, die der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde bedürfen. Das Niederschlagswasser wird in das bestehende Regenwasserkanalsystem eingeleitet. Die Satzungsbegründung wird diesbezüglich angepasst.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis. Die Satzungsbegründung wird entsprechend ergänzt. Bezüglich des Niederschlagswassers erfolgt eine Einleitung in das bestehende Regenwasserkanalsystem.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für die 1. Ergänzung des bebauten Bereiches im Außenbereich Wehn folgende

 

 

Satzung

 

 

Gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch für den bebauten Bereich im Außenbereich Wehn ist den Festsetzungen der beiliegenden Anlage (Kartenausschnitt Maßstab 1 : 1.000), die Bestandteil dieser Satzung ist, zu entnehmen.

 

 

§ 2

 

Im Geltungsbereich der Satzung kann den in § 3 näher bezeichneten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch nicht entgegengehalten werden, dass sie

 

-          der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl über Flächen für die Landwirtschaft widersprechen oder

 

-          die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

 

 

§ 3

 

Vorhaben, auf die § 2 anzuwenden ist, müssen Wohnzwecken dienen. Kleinere Handwerks- und Gewerbebetriebe sind ebenfalls zulässig.

 

 

§ 4

 

Diese Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.