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StV. Kirsch erklärt ihre Befangenheit und nimmt an der Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Zur Stellungnahme Oberbergischer Kreis:
Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises zustimmend zur Kenntnis. Eine Berücksichtigung in der Planung hat bereits stattgefunden.
Feststellungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Oben im Appensiefen gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.
Satzungsbeschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig für den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen - der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ( GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in seiner Sitzung am 08.12.2010 folgende
S A T Z U N G
§ 1
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Oben im Appensiefen – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit Umweltbericht hierzu.
§ 2
Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
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