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Auszug - Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 12 A - Thüringer Straße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV

 

StV. Theuer regt an, die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Ziffer 2.1 „Außenwände (Farbgebung / Materialien)“ hinsichtlich der farblichen Gestaltung von Holzfassaden zu überarbeiten. Frau Theuer befürchtet, dass die Formulierung rechtlich nicht einwandfrei sei und deshalb möglicherweise auch andere Fassadenfarben zulässig sein könnten, die explizit nicht aufgeführt worden sind. Die Verwaltung sagt zu, eine diesbezügliche Prüfung vorzunehmen.

 

Weiterhin erkennt Frau Theuer eine Problemstellung unter Ziffer 2.3 „Dachaufbauten / Dachüberstände / Dachausschnitte“, weil die gestalterischen Festsetzungen Dachgauben mit einer Länge von maximal 3/5 der Außenlänge der Gebäude zulassen. Frau Theuer beantragt, eine Reduzierung der zulässigen Außenlänge von Dachgauben vorzunehmen.

 

Es schließt sich eine ausführliche kontroverse Diskussion über die gestalterischen Festsetzungen an. Die Verwaltung wünscht hier Klarheit, da sich die Formulierungen auch in den nachfolgenden Tagesordnungspunkten wiederholen. Herr Knott nutzt die Gelegenheit, die „historische Entwicklung“ der Gestaltungsfestsetzungen der letzten Jahre darzustellen und wehrt sich gegen die andauernden Vorwürfe bezüglich angeblich nicht ausreichender Festsetzungen. Die Restriktionen, die in den aktuellen Fassungen vorliegen, sind jeweils aufgrund politischer Beschlüsse ergangen. Herr Knott vertritt die Meinung, zukünftig grundsätzlich auch Walmdächer und Pultdächer zuzulassen, um den Wünschen der Bauherrinnen und Bauherren gerecht zu werden und eine moderne Architektur zu ermöglichen. Herr Knott ist weiterhin der Auffassung, dass die mangelhafte gestalterische und städtebauliche Qualität einiger Waldbröler Baugebiete durch standardisierte Bauentwürfe bestimmt und nicht durch unzureichende Bauleitplanung ausgelöst wird.

 

StV. Solbach sieht zwar insgesamt keinen Handlungsbedarf zur Überarbeitung der Textlichen Festsetzungen, beantragt jedoch, Walmdächer zuzulassen.

 

StV. Theuer kontert daraufhin mit der Formulierung eines weitergehenden Antrages, sofern der Antrag des StV. Solbach eine Mehrheit erhalten sollte. Frau Theuer möchte dann alle Dachformen mit Ausnahme von Krüppelwalmdächern für zulässig erklären.

 

Nach Abschluss der Diskussion lässt Vorsitzender Steiniger über die vorliegenden Anträge abstimmen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt bei Stimmengleichheit (jeweils 7 Stimmen dafür und dagegen) den Antrag des StV. Solbach auf Zulassung von Walmdächern ab.

 

Der Antrag der StV. Theuer auf Zulassung aller Dachformen mit Ausnahme von Krüppelwalmdächern hat sich somit erledigt.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung lehnt mit 9 gegen 3 Stimmen den Antrag der StV. Theuer auf Reduzierung der zulässigen Außenlänge von Dachgauben ab.

 

Vorsitzender Steiniger stellt abschließend fest, dass der Bebauungsplan der Innenentwicklung somit entsprechend der Vorlage der Verwaltung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:

 

 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt den Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis und stellt fest, dass das Schutzgut Boden in der Planung im erforderlichen Umfange berücksichtigt worden ist.

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen zur Kenntnis. Da eine Umweltprüfung für den Bebauungsplan der Innenentwicklung entfällt, werden die Angaben in die Begründung aufgenommen.

 

Zu 3. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis. An der planerischen Konzeption, im Planbereich keine Flächen für Gewässer und Uferschutzstreifen auszuweisen, wird festgehalten. Die Bedeutung des nur temporären namenlosen Siefens und des Quellbereiches am nordwestlichen Plangebietsrand ist aufgrund der aktuellen Ausprägung der erheblichen Vorbelastungen und der bestehenden Beeinträchtigungen aus ökologischer Sicht als sehr gering einzustufen.

 

Der teilweise bereits verfüllte Quellbereich weist keine charakteristische Quellvegetation auf. Das Quelleinzugsgebiet ist bereits weitgehend überbaut. Das nur zeitweise nach starken Niederschlägen wasserführende Gerinne weist keine charakteristische  gewässerbegleitende Vegetation auf und es befinden sich Ablagerungen (vor allem Holz, Schüttgut, Planen und ähnliches) in diesem Bereich. Im südwestlichen Bereich ist das Gerinne im Bereich der Wohnbebauung und des Kindergartens verrohrt.

 

Das ökologische Entwicklungspotential des temporär wasserführenden Siefens ist aufgrund der o. a. Ausprägungen und Vorbelastungen im Plangebiet als sehr gering einzuschätzen. Aufgrund der Geländehöhenverhältnisse und der Standortbedingungen erfolgt die Entwässerung des neuen Wohngebietes (Oberflächenwasser) im Trennsystem. Das anfallende Oberflächenwasser wird außerhalb des Plangebietes in den Happacher Bach unterhalb des Birkenweges (RRB) gedrosselt eingeleitet. Die ortsnahe Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes hat sich aufgrund des vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens als nicht durchführbar erwiesen.

 

 

Beschlüsse:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hebt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 12 A – Thüringer Straße  / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl vom 13.04.2005 auf.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 12 A – Thüringer Straße – der Stadt Waldbröl nach § 13 a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der nunmehr aufgehobenen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Thüringer Straße / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl durchgeführt worden ist.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 A gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Ziff. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.