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Auszug - 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 - Lerchenweg / Amselweg - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 06.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, dass seitens des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege keine Einwände vorgebracht wurden. Die Änderung der Denkmalbereichssatzung wird nach Rechtskraft der Bauleitplanung durchgeführt.

 

Auf Frage erklärt er, dass mit dem Landesbetrieb bezüglich der Zuwegung noch eine Vereinbarung abzuschließen ist und der Wirtschaftsweg noch eingezogen werden muss.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einstimmig dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes zur Kenntnis und stellt hierzu fest, dass die vermutete Quelle zwar innerhalb des Plangebietes liegt, jedoch außerhalb des bau-, anlage- oder betriebsbedingten Wirkbereiches des Straßenbauvorhabens. Aufgrund des unklaren Status der vermuteten Quelle wurde trotzdem bei mehreren Begehungen im Verlaufe des Sommers bis in den Frühherbst 2010 eben dieser Bereich besonders beachtet und Auskünfte weiterer Fachplanungsbüros eingeholt. Eine letzte Überprüfung fand Mitte November 2010 statt. Hinweise auf das Vorhandensein der Quelle gab es dadurch nicht. Auch die Vegetation des vermuteten Quellenumfeldes weist keine feuchtigkeitsanzeigenden Arten auf. Auf eine weitere Begehung im Frühjahr 2011 kann deshalb verzichtet werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein empfindlicher Quellbereich von der Planung betroffen ist.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass im Rahmen der Abwägung über das Straßenbauprojekt der Evangelischen-Christen-Baptisten Gemeinde die Erhaltung des kulturhistorisch bedeutsamen Hohlweges einschließlich der angrenzenden Biotoptypen und Biotopstrukturen planerisch im Vordergrund stand. Es wurde eine Trasse erarbeitet, die diesen Anforderungen vollinhaltlich gerecht wird. Eine weitere Verschiebung in südöstliche Richtung ist nicht erforderlich. Auch werden keine ergänzenden fachplanerischen Unterlagen zur verfahrensbedingten Fortschreibung von Umweltbericht und Umweltprüfung benötigt.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschlussfassung:

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.