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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt. Er erklärt, dass seitens des
Rheinischen Amtes für Denkmalpflege keine Einwände vorgebracht wurden. Die
Änderung der Denkmalbereichssatzung wird nach Rechtskraft der Bauleitplanung
durchgeführt. Auf
Frage erklärt er, dass mit dem Landesbetrieb bezüglich der Zuwegung noch eine
Vereinbarung abzuschließen ist und der Wirtschaftsweg noch eingezogen werden
muss. Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger empfiehlt der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung einstimmig dem Rat folgende
Beschlussfassung: Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW: Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Geologischen Dienstes zur Kenntnis und
stellt hierzu fest, dass die vermutete Quelle zwar innerhalb des Plangebietes
liegt, jedoch außerhalb des bau-, anlage- oder betriebsbedingten Wirkbereiches
des Straßenbauvorhabens. Aufgrund des unklaren Status der vermuteten Quelle
wurde trotzdem bei mehreren Begehungen im Verlaufe des Sommers bis in den
Frühherbst 2010 eben dieser Bereich besonders beachtet und Auskünfte weiterer
Fachplanungsbüros eingeholt. Eine letzte Überprüfung fand Mitte November 2010
statt. Hinweise auf das Vorhandensein der Quelle gab es dadurch nicht. Auch die
Vegetation des vermuteten Quellenumfeldes weist keine feuchtigkeitsanzeigenden
Arten auf. Auf eine weitere Begehung im Frühjahr 2011 kann deshalb verzichtet
werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein empfindlicher Quellbereich von
der Planung betroffen ist. Zu
2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis: Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates zustimmend zur Kenntnis, stellt
jedoch fest, dass im Rahmen der Abwägung über das Straßenbauprojekt der
Evangelischen-Christen-Baptisten Gemeinde die Erhaltung des kulturhistorisch
bedeutsamen Hohlweges einschließlich der angrenzenden Biotoptypen und
Biotopstrukturen planerisch im Vordergrund stand. Es wurde eine Trasse
erarbeitet, die diesen Anforderungen vollinhaltlich gerecht wird. Eine weitere
Verschiebung in südöstliche Richtung ist nicht erforderlich. Auch werden keine
ergänzenden fachplanerischen Unterlagen zur verfahrensbedingten Fortschreibung
von Umweltbericht und Umweltprüfung benötigt. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat
einstimmig bei 2 Enthaltungen folgenden Beschlussfassung: Beschluss: Der
Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 2. Änderung und Ergänzung des
Bebauungsplanes Nr. 108 – Lerchenweg / Amselweg – der Stadt
Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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