Bürgerinformationssystem
Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Auf Frage von StV. Theuer
erklärt Herr Knott, dass der Erhalt der Böschung in den städtebaulichen Vertrag
aufgenommen wird. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat
einstimmig folgende Beschlussfassung: Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme RWE: Der
Stadtrat nimmt die Stellungnahme des RWE bezüglich Umverlegung der Mittelspannungsfreileitung
zustimmend zur Kenntnis. Da die Kosten der Netzänderung vom RWE zu übernehmen
sind, ist im vorliegenden Fall nur zu beachten, dass eine rechtzeitige Information
über die Bautätigkeit erfolgt, weil das RWE für die Planung und Umsetzung der
Maßnahme ca. sechs Monate benötigt. Zu
2. Stellungnahme Abwasserbetrieb: Der
Stadtrat nimmt die Ausführungen des Abwasserbetriebes zustimmend zur Kenntnis.
Zur Versickerung auf dem Grundstück ist dem Abwasserbetrieb ein
hydrogeologisches Einzelgutachten vorzulegen. Zu
3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis: Der
Stadtrat nimmt die Ausführungen der Unteren Bodenschutzbehörde zur Kenntnis und
stellt fest, dass die konzipierten Ausgleichsmaßnahmen auch für Eingriffe in
das Bodenpotential ausreichend dimensioniert sind. Der Eingriff wird durch die
Umsetzung der Maßnahme A1 vollständig kompensiert. Dabei stellt der Stadtrat
fest, dass es sich im vorliegenden Fall entgegen der Kartierung des
Geologischen Dienstes nicht um schutzwürdige Grundwasserböden, sondern um eine
Braunerde, zum Teil Psyeudogley-Braunerde über devonischem Festgestein aus
Ton-, Schluff- und Sandstein handelt. Der Boden gilt somit als schluffiger,
grusiger Lehmboden ohne Grundwasser oder Staunässeeinfluss und ist der
Kategorie I zuzuordnen. Der schutzwürdige Grundwasserboden befindet sich
eindeutig in der Talaue des Wilkenrother Baches und nicht im Ergänzungsbereich. Satzungsbeschluss: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die Klarstellung und 2. Ergänzung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Wilkenroth im Bereich Nüchels-Weiher folgende S a t z u n g Gemäß
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2009 (GV NRW S. 950) i. V. m. § 34 Abs. 4 bis
6 und § 13 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes
vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner
Sitzung am 08.12.2010 folgende Satzung beschlossen: § 1 (1)
Der
im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird südlich der Straße
„Nüchels-Weiher“ im Bereich der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf,
Flur 17, Flurstücke Nr. 8 tlw., 89 tlw., 90 tlw. und 112 gemäß § 34 Abs. 4 Satz
1 Nr. 1 BauGB als dem vorhandenen Innenbereich zugehörend klargestellt. Die
Satzung ist insoweit rein deklaratorisch. (2)
Der
im Zusammenhang bebaute Ortsteil Wilkenroth wird im Bereich des Grundstückes
Gemarkung Hermesdorf, Flur 11, Flurstück Nr. 50 tlw. nördlich der Straße
„Nüchels-Weiher“ um Außenbereichsflächen ergänzt, die durch die
bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. (3)
Die
Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Die Satzung besteht aus dem Plan,
den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung hierzu. (4)
Vor
Durchführung der jeweiligen Baumaßnahmen im Bereich der Ergänzungssatzung gemäß
Abs. 2 ist mit der Stadt Waldbröl ein Städtebaulicher Vertrag zur Realisierung
der notwendigen landschaftsökologischen Maßnahmen abzuschließen. § 2 (1)
Es
wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz für die
Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet
oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in
§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor. (2)
Von
einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. § 3 Die
Satzung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||