Bürgerinformationssystem
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Stadtkämmerer Petri erläutert die Vorlage.
StV. Hein nimmt Bezug auf die in der Satzung bezeichneten Apparate, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben. Sie regt an, die Aufstellung dieser Apparate generell zu verbieten. Sollte dies rechtlich nicht möglich sein, sollte die entsprechende Steuer auf ein rechtlich zulässiges Höchstmaß angehoben werden.
StV. Weber regt an, dass die Stadt hier ein deutliches Zeichen setzen könne.
StV. Hennlein unterstützt dies und betont, dass die Aufstellung von solchen Spielapparaten wirtschaftlich uninteressant gemacht werden müsse.
StV. Baldamus gibt zu bedenken, dass es sich um ein gesellschaftliches Problem insgesamt handele und die Stadt Waldbröl bei allem guten Willen durch ihr Handeln keine nachhaltige Wirkung erzielen könne.
Stadtkämmerer Petri erläutert, dass sich die vorliegende Vergnügungssteuersatzung an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientiert und alle rechtlichen Möglichkeiten abdeckt. Er sagt eine Prüfung der Erhebung des höchstmöglichen Steuersatzes für derartige Apparate zu.
Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig die als Anlage zur heutigen Einladung beigefügte neue Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in der Stadt Waldbröl (Vergnügungssteuersatzung) mit der Maßgabe der Prüfung und ggf. Erhebung des höchstmöglichen Steuersatzes für Apparate, bei denen Gewalttätigkeit gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben.
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