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Auszug - Sperrung der B 256 für Motorräder sowie Umleitung über die Stadtstraßen G 126 und G 172 (Vertreter des Straßenverkehrsamtes nehmen teil.)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.01.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Stahl, Leiter des Straßenverkehrsamtes Gummersbach, erläutert vorab die allgemeinen Rechtsvorschriften zum Verkehrsanordn

 

Herr Stahl, Leiter des Straßenverkehrsamtes Gummersbach, erläutert vorab die allgemeinen Rechtsvorschriften zum Verkehrsanordnungswesen. Die Straßenverkehrsämter stehen unter Aufsicht der Bezirksregierungen und des Landes NRW und handeln ausschließlich nach Gesetzen und Verwaltungsvorschriften. Bei Mängeln prüfen die Straßenverkehrsämter nach den gesetzlichen Vorschriften, ob die Voraussetzungen für entsprechende Anordnungen vorliegen. Durch die bestehenden bundesgesetzlichen Bestimmungen ist dabei das Ermessen stark eingeschränkt.

 

Die Anordnung des Straßenverkehrsamtes zur Sperrung der B 256 – Schladernring – für Motorräder an Wochenenden endete am 01.12.2010. Aus diesem Grund hat das Straßenverkehrsamt zu einem Behördentermin am 05.12.2010 eingeladen. Bei dem Gespräch wurde die Weitersperrung allseits befürwortet. Seit der Sperrung haben sich die Unfallzahlen erheblich reduziert. Es wurde auch festgestellt, dass bei einer Überwachung des Verkehrs im Bereich des Schladernrings durch die Polizei sich keinerlei Unfälle ereigneten. Eine dauerhafte Kontrolle durch die Polizei ist jedoch personell nicht leistbar.

 

Mit dem Landesbetrieb Straßen NRW wurden die Möglichkeiten einer dauerhaften Sperrung des Schladernrings für Motorräder besprochen. Von Seiten des Landesbetriebes bestehen Vorbehalte gegen eine dauerhafte Sperrung. Stattdessen wird von dort die Errichtung von Rüttelstreifen  in verschiedenen Bereichen des Schladernrings vorgeschlagen. Hierzu soll noch ein Erörterungsgespräch vor Ort erfolgen.

 

Nach Aussage von Herrn Stahl soll die Sperrungsverfügung im März 2011 erfolgen.

 

Der Vorschlag, für Teilbereiche des Schladernrings eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen, wird von Herrn Stahl nicht befürwortet.

 

 

Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr spricht sich mit neun Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen für die Fortführung der Anordnung des Straßenverkehrsamtes zur Sperrung der B 256 – Schladernring – für  Motorräder an Wochenenden mit dem Ziel einer dauerhaften Sperrung für Motorräder aus.