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In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
am 09.11.2010 wurden durch Herrn Grassow
die Gründe für die Ablehnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 478 vom Ortsausgang Waldbröl bis
zur Einmündung Niederhausen durch das Straßenverkehrsamt bekannt gegeben.
Beantragt war eine Beschränkung auf 70
km/h. Herr Boegel vom Straßenverkehrsamt Gummersbach teilt
mit, dass im Rahmen eines Anhörungsverfahrens der Landesbetrieb Straßen NRW und
die Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises um eine Stellungnahme zur
verkehrsrechtlichen Regelung auf der B 478 gebeten wurden. Von dort wurde mitgeteilt, dass sich seit der letzten
Prüfung im Oktober 2009 keine Änderungen der Situation ergeben haben. Nach
Ansicht von Herrn Boegel wurden an den unfallrelevanten Stellen entsprechende
Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und zur Sichtverbesserung vorgenommen.
Nach der dem Straßenverkehrsamt vorliegenden Unfallanalyse haben sich im
Zeitraum vom 01.01.2007 bis 15.07.2010 keine relevanten Verkehrsunfälle, die
mit Geschwindigkeitsüberschreitung in Verbindung gebracht werden können,
ereignet. Auch wurden mehrtägige Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Diese
ergaben, dass 85 % der Fahrzeuge die zulässige Geschwindigkeit nicht
überschritten haben. Nach Auskunft von Herrn Boegel besagt die
Straßenverkehrsordnung, dass verkehrsbeschränkende Maßnahmen nur dort angeordnet
werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor. Anschließend entsteht im Ausschuss eine rege
Diskussion über die Ausführung des Herrn Boegel. Dabei wird klar, dass die Stadt
Waldbröl weiterhin die Anordnung einer durchgehenden Höchstgeschwindigkeit von
70 km/h wie zuvor beschrieben wünscht. |
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