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Auszug - Verkehrsrechtliche Regelung auf der B 478 (Geschwindigkeitsbegrenzung)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.01.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 09

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 09.11.2010 wurden durch Herrn  Grassow die Gründe für die Ablehnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung  auf der B 478 vom Ortsausgang Waldbröl bis zur Einmündung Niederhausen durch das Straßenverkehrsamt bekannt gegeben. Beantragt war eine Beschränkung auf 70  km/h.

 

Herr Boegel vom Straßenverkehrsamt Gummersbach teilt mit, dass im Rahmen eines Anhörungsverfahrens der Landesbetrieb Straßen NRW und die Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises um eine Stellungnahme zur verkehrsrechtlichen Regelung auf der B 478 gebeten wurden. 

 

Von dort wurde mitgeteilt, dass sich seit der letzten Prüfung im Oktober 2009 keine Änderungen der Situation ergeben haben. Nach Ansicht von Herrn Boegel wurden an den unfallrelevanten Stellen entsprechende Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und zur Sichtverbesserung vorgenommen. Nach der dem Straßenverkehrsamt vorliegenden Unfallanalyse haben sich im Zeitraum vom 01.01.2007 bis 15.07.2010 keine relevanten Verkehrsunfälle, die mit Geschwindigkeitsüberschreitung in Verbindung gebracht werden können, ereignet. Auch wurden mehrtägige Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Diese ergaben, dass 85 % der Fahrzeuge die zulässige Geschwindigkeit nicht überschritten haben.

 

Nach Auskunft von Herrn Boegel besagt die Straßenverkehrsordnung, dass verkehrsbeschränkende Maßnahmen nur dort angeordnet werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Diese Voraussetzungen lägen hier nicht vor.

 

Anschließend entsteht im Ausschuss eine rege Diskussion über die Ausführung des Herrn Boegel. Dabei wird klar, dass die Stadt Waldbröl weiterhin die Anordnung einer durchgehenden Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wie zuvor beschrieben wünscht.