Bürgerinformationssystem
Vorsitzende Theuer erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.- Rat
Knott. Herr Knott erläutert den Antrag der Frau Heinrichs auf
Satzungsergänzung. Die Familie von Frau Heinrichs beabsichtigt auf dem
Grundstück eine Erweiterung des vorhandenen Wohnhauses und die Errichtung eines
weiteren Zweifamilienhauses. Durch die beabsichtigten Vorhaben wird die
Satzungsgrenze nur geringfügig überschritten, so dass Herr Knott die
Notwendigkeit einer Satzungsergänzung nicht für erforderlich erachtet. Er regt
an, der Antragstellerin vorzuschlagen, eine Bauvoranfrage zwecks Realisierung
der Bauvorhaben an den Oberbergischen Kreis zu stellen. Dadurch könnten ihr die
Kosten eines Satzungsverfahrens erspart bleiben. Herr Knott regt an, im Falle
einer negativen Beurteilung durch den Oberbergischen Kreis heute seitens des
Ausschusses ein positives Votum zur dann notwendigen Satzungsergänzung zu
erteilen. Nach dem im Ausschuss dieser Vorschlag begrüßt wird, fasst
er für den Fall der negativen Bescheidung der Bauvoranfrage folgenden Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
beschließt einstimmig die Aufstellung der Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs.
4 BauGB für Waldbröl-Baumen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||