Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass in dem Planbereich zurzeit
zwei Bebauungspläne und zwar die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
– Stadtkern – im Bereich Nümbrechter Straße / Kaiserstraße –
und der Bebauungsplan Nr. 18 – Bahnhofstraße / Nümbrechter Straße –
in Kraft sind. Diese Bebauungspläne aus den 80er Jahren sind überholt und
sollen in dieser Form auch nicht umgesetzt werden. Das derzeit durch das Büro Prof. Drey zu
erstellende Strukturkonzept für die Innenstadt soll schrittweise realisiert
werden. Um diese Ziele planungsrechtlich zu berücksichtigen ist es
grundsätzlich notwendig, eine verbindliche Bauleitplanung zu schaffen. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 D – Kaiserstraße / Nümbrechter
Straße / Bahnhofstraße – zu fassen, um sicherzustellen, dass Neubauten
und ggf. Nutzungsänderungen nicht die beabsichtigte Entwicklung verhindern oder
beeinträchtigen. Durch den Aufstellungsbeschluss wird auch die Handlungsfähigkeit
des Rates und der Verwaltung hergestellt, ggf. Bauvorhaben zurückzustellen oder
zukünftig eine Veränderungssperre zu erlassen. Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat
einstimmig folgende Beschlussfassung. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 D
- Kaiserstraße / Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus
dem Anlageplan. |
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