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Auszug - Bebauungsplan Nr. 10 D - Kaiserstraße / Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 02.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass in dem Planbereich zurzeit zwei Bebauungspläne und zwar die 15. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 – Stadtkern – im Bereich Nümbrechter Straße / Kaiserstraße – und der Bebauungsplan Nr. 18 – Bahnhofstraße / Nümbrechter Straße – in Kraft sind. Diese Bebauungspläne aus den 80er Jahren sind überholt und sollen in dieser Form auch nicht umgesetzt werden.  Das derzeit durch das Büro Prof. Drey zu erstellende Strukturkonzept für die Innenstadt soll schrittweise realisiert werden. Um diese Ziele planungsrechtlich zu berücksichtigen ist es grundsätzlich notwendig, eine verbindliche Bauleitplanung zu schaffen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 D – Kaiserstraße / Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße – zu fassen, um sicherzustellen, dass Neubauten und ggf. Nutzungsänderungen nicht die beabsichtigte Entwicklung verhindern oder beeinträchtigen. Durch den Aufstellungsbeschluss wird auch die Handlungsfähigkeit des Rates und der Verwaltung hergestellt, ggf. Bauvorhaben zurückzustellen oder zukünftig eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig folgende Beschlussfassung.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 D - Kaiserstraße / Nümbrechter Straße / Bahnhofstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem Anlageplan.