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Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass der Ausschuss in seiner Sitzung am
30.08.2010 die betroffenen Grundstücke besichtigt und einstimmig die Verwaltung
beauftragt hat, mit der Bezirksregierung Köln abzuklären, ob eine
Flächennutzungsplanänderung hier aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung
realisierungsfähig ist. Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 10.01.2011
erklärt, dass gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Bedenken
bestehen. Herr Knott erläutert die bisher durch den Oberbergischen
Kreis, der ebenfalls an der Planung beteiligt wurde, gegebenen Hinweise, die
ohne weiteres erfüllt werden können. Er unterstreicht noch einmal, dass die Fortsetzung der
Bebauung dieses Gebietes insofern konsequent ist, weil bereits mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 111 – Thierseifen – Neuer Weg
– mit der Erweiterung begonnen worden ist. Sobald die Flächennutzungsplanänderung
durchgeführt ist können dann sukzessive Bebauungspläne aufgestellt werden. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat
einstimmig folgende Beschlussfassung: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 47. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Bröl / Thierseifen –
Nord gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Die
Planungskosten sind von den jeweiligen Grundstückseigentümern zu übernehmen. |
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