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Auszug - Änderung des § 17 der Geschäftsordnung "Fragerecht der Ratsmitglieder"; hier: Interfraktionelle Runde vom 11.01.2011  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 09.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig die Änderung des § 17 der Geschäftsordnung „Fragerecht der Ratsmitglieder“ wie folgt:

 

§ 17 erhält nachstehende Fassung:

 

(1)    Jedes Ratsmitglied und jede Fraktion ist berechtigt, schriftliche Anfragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, an den Bürgermeister zu richten. Anfragen sind mindestens zwei Werktage vor Beginn der Ratssitzung dem Bürgermeister zuzuleiten. Die Anfrage kann in der Sitzung mündlich begründet werden. Es sind bis zu zwei Nachfragen des Anfragestellers zulässig. Die Beantwortung erfolgt mündlich durch den Bürgermeister; auf ausdrückliches Verlangen des Fragestellers hat sie schriftlich zu erfolgen.

 

(2)    Zu Anfragen kann eine Aussprache erfolgen, sofern dies beantragt und diesem Antrag von einer Fraktion bzw. einem Fünftel der Ratsmitglieder entsprochen wird. Die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat oder der das anfragende Ratsmitglied angehört, kann keine Aussprache beantragen.

 

(3)    Beantwortungen von Anfragen, die kurzfristig nicht möglich sind, werden auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung verwiesen.

 

(4)    Anfragen über Angelegenheiten der Stadt, die einen Einzelfall betreffen, sollen möglichst unmittelbar mit der Verwaltung abgeklärt werden, ohne den Rat damit zu befassen.