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Beschluss:
Der Rat beschließt bei drei Gegenstimmen die Zuwendungen aus Haushaltsmitteln an die Fraktionen nach folgenden Bemessungsgrundlagen:
Grundbedarf je Fraktion: 200,00 € jährlich; zusätzlich je Fraktionsmitglied: 80,00 € jährlich.
Mietzuschuss für Fraktionen, die keine städtischen Räume nutzen: 600,00 € jährlich.
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