Bürgerinformationssystem

Auszug - Beschluss über die Hauptsatzung  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 09.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bürgermeister Koester erläutert die Vorlage

 

Bürgermeister Koester erläutert die Vorlage unter Hinweis auf die interfraktionellen Gespräche, die in dieser Sache stattgefunden haben.

 

 

 

Hinsichtlich der Bürgermeisterkompetenz bei Erwerb und Verkauf von unbebauten Grundstücken gemäß § 13 Abs. 1 Buchst. e weist StV. Kronenberg auf das Immobilienkonzept hin und die Notwendigkeit, dieses umzusetzen. Dies schließe aus, dass dem Bürgermeister eine Kompetenz ohne Ausschussbeteiligung zugebilligt werde.

 

StV. Baldamus spricht sich ebenfalls dafür aus, diese Regelung zu streichen.

 

StV. Helzer gibt zu bedenken, dass beim Straßenbau und –ausbau oftmals Grundstücksankäufe oder –verkäufe notwendig sind und es sich bei diesen um Bagatellfälle handele. Es müsse möglich sein, dieses Tagesgeschäft ohne großen Verwaltungsaufwand abzuwickeln.

 

StV. Theuer entgegnet, dass diese Grundstücksangelegenheiten im Rahmen der Gesamtmaßnahme durch den Ausschuss beraten werden könnten.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 24 Ja- und 10 Gegenstimmen, dem Bürgermeister eine Vergabekompetenz gemäß § 13 Abs. 1 Buchst. a bis zu einer Höhe von 50.000,00 € ohne Mehrwertsteuer einzuräumen.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 20 Ja- und 14 Gegenstimmen, gemäß § 13 Abs. 1 Buchst. a den Fachbereichsleitern eine Vergabekompetenz bis zu einer Höhe von 20.000,00 € ohne Mehrwertsteuer einzuräumen.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, den § 13 Abs. 1 Buchst. a mit dem Hinweis zu ergänzen, dass bei Auftragssummen ab 5.000,00 € dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten ist.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 20 Ja- und 14 Gegenstimmen, dem Bürgermeister eine Vergabekompetenz bei Nachträgen gemäß § 13 Abs. 1 Buchst. d in Höhe von höchstens bis zu 50.000,00 € ohne Mehrwertsteuer einzuräumen.

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 22 Ja- und 11 Gegenstimmen, dem Bürgermeister eine Kompetenz gemäß § 13 Abs. 1 Buchst. e bis zu einem Verkehrswert von 50.000,00 € einzuräumen.

 

Beschluss:

 

Der Rat lehnt bei 11 Ja- und 20 Gegenstimmen den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ab, anstelle des § 20 – Funktionsbezeichnungen  die männliche und weibliche Anrede durchgängig in die Hauptsatzung aufzunehmen.

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 23 Ja- und 11 Gegenstimmen die der Einladung beigefügte Hauptsatzung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen. Die Zuständigkeitsordnung (vgl. Ratsbeschluss vom 04.11.2009) ist entsprechend anzupassen.