Bürgerinformationssystem
Frau Wagener trägt vor. Sie
weist nochmals darauf hin, dass freiwillige Ausgaben grundsätzlich unzulässig
sind. Ausnahmsweise wird aber die Fortführung bestehender
freiwilliger Ausgaben zugelassen. Fällt eine solche freiwillige Ausgabe weg,
kann sie nicht durch neue Aufgaben und Ausgaben ersetzt werden. Die Höhe der Gesamtausgaben für die freiwilligen
Ausgaben ist auf die Ist-Ausgaben des Vorjahres begrenzt. |
|||||||||||||||||||||||||||||