Bürgerinformationssystem
Herr Knott führt aus, dass dem Ausschuss bereits bekannt
ist, dass Herr Janzen entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 51
– Hermesdorf – der eingeschossige Bebauung vorsieht, ein
dreigeschossiges Gebäude errichtet hat. Nach Gesprächen mit der Bauaufsicht
wurde Herrn Janzen aufgegeben, die Dachgauben im Dachgeschoss zu entfernen,
damit wäre eine Vollgeschossigkeit des DG nicht mehr gegeben; das
Kellergeschoss kann erhalten bleiben. Sollte Herr Janzen den Forderungen des
Kreises einen entsprechenden genehmigungsfähigen Nachtragsbauantrag bis zum 21.04.2011
vorzulegen nicht nachkommen, wird
der Oberbergische Kreis das Verfahren
zum Rückbau einleiten. |
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