Bürgerinformationssystem
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Ziel der Verwaltung ist laut Auskunft von Dipl.-Ing.
Schröder die Kosten für die Neuanschaffung und Unterhaltung von Leitplanken zu
reduzieren. So belaufen sich die Kosten für den Leitplankenbau bei einer Länge
von 80 m auf ca. 21.000 €. Die gesetzlichen Bestimmungen für das
Aufstellen von Leitplanken werden erläutert. Danach sind Leitplanken in solchen
Bereichen erforderlich, wo die Böschungstiefe mehr als drei Meter beträgt, sich
am Randbereich der Straße Bäume befinden
und eine Geschwindigkeit von 60 – 80 km/h durch Fahrzeuge erzielt wird.
Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor. Herr Schröder schlägt die
Aufstellung von Leitpfosten in gefährlichen Kurvenbereichen vor. Die SPD-Fraktion zieht ihren Antrag zurück. |
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