Bürgerinformationssystem
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Die Straßenbeleuchtung befindet sich im Zuständigkeitsbereich
der Stadtwerke. Der Antrag soll in die Prioritätenliste zur Straßenbeleuchtung
aufgenommen und in der nächsten Aufsichtsratssitzung beraten werden. Der Tagesordnungspunkt Nr. 11.1 wird vorgezogen. |
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