Bürgerinformationssystem
Die Straßenbeleuchtung befindet sich im Zuständigkeitsbereich
der Stadtwerke. Der Antrag soll in die Prioritätenliste zur Straßenbeleuchtung
aufgenommen und in der nächsten Aufsichtsratssitzung beraten werden. Der Tagesordnungspunkt Nr. 11.1 wird vorgezogen. |
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