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Auszug - Aktuelle Situation und ihre Auswirkungen und Konsequenzen aus der Genehmigung und Ausführung des Bauvorhabens Prof. Dr. Becker an der Kaiserstraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 06.06.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger erläutert, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschafts-förderung sich in der Sitzung am 06

 

Vorsitzender Steiniger erläutert, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sich in der Sitzung am 06.12.2010 mit dem Bauvorhaben beschäftigt und den Beschluss gefasst hat,  das Einvernehmen zum Bauvorhaben zu erteilen. Die Abarbeitung der in der Sitzung vorgebrachten Anregungen an Herrn Prof. Dr. Becker wurde in der Sitzung am 02.02.2011 vorgetragen.

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott.  Herr Knott bezieht sich auf den Vortrag des Vorsitzenden Steiniger. Er erläutert die seitens des Investors zugeleitete E-Mail, in der  die  Dachbegrünung und eine immergrüne Rankbepflanzung der Stützmauer im sichtbaren Bereich zugesagt wurden. Für das Abrücken des westlichen Gebäudes vom Gehweg, so der Bauherr, war aufgrund einer derartigen  Projektierung das Grundstück zu klein; ebenso war aus warenplatzierungstechnischen Gründen eine Öffnung der Fassade nicht möglich.

 

Während der Rohbauphase habe die Verwaltung jedoch festgestellt, dass der in der Örtlichkeit vorhandene mit Kopfsteinpflaster ausgeführte Bereich ca. 30 cm vom Gebäude überlagert wird. Das Bauvorhaben an sich, so erklärt Herr Knott ist so errichtet worden, wie es im Ausschuss vorgestellt wurde. Noch während der Errichtung haben unverzüglich Erörterungstermine mit dem Oberbergischen Kreis und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW stattgefunden, die zu dem Ergebnis führten, dass der Bau rechtmäßig errichtet  und nicht in den Gehweg hinein gebaut wurde. Es wurde recherchiert und erkannt, dass die Überbauung hier im  Bereich der 9,00 m breiten Zufahrt zum Grundstück der ehemaligen Spedition Bungenberg erfolgte. Diese war in das Grundstück hinein ausgeführt worden und wurde wertmäßig vom Kaufpreis abgezogen. Die Vermessung erfolgte hier ebenfalls mit einer Breite von ca. 1,50 m wie im übrigen Gehwegbereich, wo sich die Grenzabmarkungen hinter den Bordsteinkanten befinden. In dem Zusammenhang weist Herr Knott darauf hin, dass die Gehwegbreite mit 1,50 m ausreichend sei, da es für die Breite von  Gehwegen keine verbindlichen Vorschriften, sondern lediglich Empfehlungen gebe.    

 

Um jedoch ganz sicher zu sein, hat die Verwaltung Herrn öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Vollmer um Überprüfung der vom Bauherrn durchgeführten Vermessung beauftragt. Diese Vermessung ergab, dass die Gebäudewand 3 cm hinter der Grundstücksgrenze liegt.

 

Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Kreisbauamtsleiter Grootens.  Herr Grootens führt aus, dass er unter dem Aspekt des Datenschutzes mit Herrn Prof. Dr. Becker abgestimmt habe, heute über das Bauvorhaben zu berichten. Er führt aus, dass es Aufgabe des Kreises sei, die Rechtmäßigkeit des Bauvorhabens zu prüfen. Da keine öffentlich rechtlichen Vorschriften dem Vorhaben entgegenstanden, hat der Vorhabensträger Anspruch auf die Erteilung der Genehmigung; ein Ermessen besteht nicht. Es geht nun heute so erläutert Herr Grootens, um die verbleibende Restbreite des Bürgersteiges, die zu Diskussionen führt, die auch nachzuvollziehen sind. Vor schmalen Bürgersteigen schützt aber das öffentliche Baurecht nicht. Es existieren keinerlei Normen, die die Zulässigkeit eines Bauvorhabens von der Breite eines davor liegenden Bürgersteiges abhängig machen. Im Gegenteil: Die Bauordnung sieht sogar vor, dass Abstandsflächen, die ein Gebäude auslöst, auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen dürfen, jedoch nur bis zu deren Mitte.  Des Weiteren führt Herr Grootens aus, dass der Landesbetrieb Straßen NRW als zuständiger Baulastträger, das Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises und die Stadt sich mit der Situation im Vorfeld und im Nachhinein auseinandergesetzt haben. Herr Grootens bemerkt, dass das in Rohbau befindliche Gebäude gewiss nicht das Einzige an der Kaiserstraße sei, das nah an der Straße und damit zu Lasten des in der Örtlichkeit vorhandenen Bürgersteiges  errichtet worden ist. Immerhin beträgt die Bürgersteigbreite an der fraglichen Stelle etwa 1,60 m, dies ist schon viel mehr als an anderen Stellen.

 

In der sich anschließenden regen Diskussion wird seitens des Ausschusses vor allem bemängelt, nicht frühzeitig von der Verwaltung in die Planung involviert worden zu sein, um eventuellen städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Man fühlte sich überrumpelt; in Gegenwart des Investors habe man sich nicht im Stande gesehen, eine freie Entscheidung zu treffen.

 

StV. Theuer führt aus, dass die Bürger vor allem die nicht mehr genügende Gehwegbreite erregt. In den im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehenen drei Baufenstern und der zweigeschossigen Bebauung erkennt sie aufgrund der dann verdichteten Bebauung durchaus auch Positives. In dem jetzt in der Ausführung befindlichen Bauvorhaben sieht sie einen Missstand, der durch einen anderen Missstand ersetzt wird.

 

Sie weist darauf hin, dass die im B-Plan festgesetzte Baulinie 1,00 m hinter der Grundstücksgrenze liegt. Dies hätte bei der Entscheidung zugrunde gelegt werden müssen. Herr Knott erläutert hierzu, dass der Bebauungsplan Nr. 17 nicht rechtskräftig wurde und die Beurteilung nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) erfolgte.

 

Frau Theuer beanstandet außerdem, dass die Beratung im Ausschuss ausschließlich im Beisein des Investors ohne Vorlage aussagekräftiger Pläne durchgeführt  wurde.

 

S.B. Roth führt aus, dass man für jeden Investor, der sich in Waldbröl ansiedeln will, dankbar sein solle. Er sieht nach Rückbau des jetzt über den Bürgersteig gebauten Fußgängertunnels eine andere Situation, die auch wieder mehr Platz vermitteln wird.

 

 

StV. Hennlein kritisiert, dass bei Vorstellung des Bauvorhabens die Aussage getroffen worden sei, der Bürgersteig bleibe in Gänze erhalten, was nun ja nicht zutreffen würde. Er vertritt die Meinung, wäre dies dem Ausschuss bekannt gewesen, man zu einem anderen Abstimmungsergebnis gekommen wäre.

 

 

StV. Kronenberg bezieht sich auf einen Antrag der SPD-Fraktion der von allen Fraktionen unterstützt wurde, größere Bauvorhaben, die für die Gestaltung der Stadt von Bedeutung seien,  frühzeitig dem Ausschuss vorzulegen. Die Zusammenarbeit in den Fachämtern und  der Politik müsse sich verbessern.

 

Bürgermeister Koester verwahrt sich gegen den Vorwurf, die Verwaltung sei schlecht aufgestellt und sie träfe die Schuld. Er verweist auf die Beteiligung des Ausschusses und die schnelle Entscheidung, man habe ja auch dagegen stimmen können.

 

Die Aussagen des Bürgermeisters werden von Vorsitzendem Steiniger unterstützt.

 

Städt. Verw.- Rat  Knott ergänzt, dass für die Erteilung des Einvernehmens der Stadt zwei Monate laut Gesetz zur Verfügung stehen. Wenn das Einvernehmen verweigert worden wäre, hätte man mit der Aufstellung von Bauleitplanung reagieren können. Der Ausschuss habe jedoch in Kenntnis der grenzständigen geschlossenen Gebäudewand sein Einvernehmen einstimmig erteilt. Herr Knott betont, dass der Gehweg auf der gesamten Länge in voller Breite erhalten geblieben ist und nur optisch der Eindruck der Überbauung entstanden ist.

 

StV. Theuer vertritt die Auffassung, dass weder der Ausschuss noch die Verwaltung die Problematik erkennen konnten, sonst hätte auch Herr Vollmer nicht mit einer amtlichen Grenzanzeige beauftragt werden müssen.

 

 

StV. Giebeler bemängelt die kurze Einarbeitungszeit des Ausschusses.

 

 

StV. Hein fragt nach einer Verbesserung der Situation für die Fußgänger und die Anlieferung der Ware.

 

StV. Solbach beantragt zur Geschäftsordnung ein Ende der Aussprache.

 

Vorsitzender Steiniger bringt den Antrag zur Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass bezüglich der Ausfahrt auf dem Grundstück Rothstein laut Absprache mit Straßen NRW und dem Oberbergischen Kreis ein beheizbarer Spiegel aufgestellt werden soll. Die Situation der Fußgänger wurde schon bedacht, in dem man eine Überquerungshilfe baut.

 

Die Anlieferung der Ware für beide Gebäude erfolgt über den Karl-Barth-Weg.

 

StV. Kronenberg erklärt, dass die SPD-Fraktion nur noch Vorhaben zustimmen werde, deren Daten und Fakten eindeutig dem Ausschuss vorgetragen wurden.

 

 

Als Fazit ist festzuhalten, dass der Ausschuss frühzeitiger an den Planungen beteiligt werden soll. Maßstäbliche Bauzeichnungen sollen mindestens der Einladung beigefügt sein, damit die Fraktionen beraten können.

 

 

 

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 18.25 Uhr bis 18.30 Uhr.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei 5 Stimmen für den Antrag und 8 Stimmen dagegen, diesen abzulehnen.