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Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt Bürgermeister Koester mit, dass gemäß der im Nothaushaltsrecht zu berücksichtigenden Vorschriften eine pachtfreie Installation von Photovoltaikanlagen der Stadtwerke Waldbröl GmbH auf Dächern von städtischen Gebäuden nicht zulässig ist. Die Kommune sei verpflichtet, mögliche Einnahmen zu realisieren; jeder Ertragsverzicht sei eine neue freiwillige Leistung, die nicht zulässig ist. Eine Überprüfung der v. g. Rechtslage sei durch die Stadtwerke Waldbröl beauftragt worden. Er gehe davon aus, dass ein Ergebnis in der nächsten Ratssitzung vorliege.
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