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Auszug - Verlängerung der Frist für die Dichtigkeitsprüfung bis zum 31.12.2023  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.1.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
I/946/2011 CDU-Verlängerung Frist Dichtigkeitsprüfung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anträge Ratsfraktionen/Stadtverordnete
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dieser Tagesordnungs

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird mit dem Tagesordnungspunkt 4.3.3 „Antrag der FDP-Fraktion auf eventuelle Änderung der Gesetzeslage zum Thema Dichtigkeitsprüfung“ zusammen abgehandelt.

 

StV. Steiniger stellt dar, dass das im Antrag aufgeworfene Thema auch im Landtag beraten und dort von einer breiten Basis unterstützt wird. Es handele sich um einen Antrag im Sinne der Bürger, da ein Signal gesetzt werde, dass Umweltschutz für den Bürger bezahlbar bleiben muss. Der Antrag ziele auf den Fall ab, dass der Landtag eine Entscheidung im erhofften Sinn treffe.

 

StV. Conrad unterstützt dies und betont, dass der herrschenden Unsicherheit in der Bevölkerung zum Thema Dichtigkeitsprüfung entgegengetreten werden solle.

 

StV. Kronenberg weist darauf hin, dass die einschlägige Erlasslage aktualisiert wurde und somit schon eine Beruhigung eingetreten sei. Er spricht sich dafür aus, in heutiger Sitzung keinen Beschluss zu fassen, um dem Landesrecht nicht vorzugreifen, dem sich die Stadt ohnehin unterwerfen müsse. Er regt an, das Beratungsergebnis im Landtag abzuwarten, im Betriebsausschuss zu beraten, entsprechend umzusetzen und das Ergebnis der Bevölkerung öffentlich bekannt zu geben.

 

StV. Hennlein teilt diese Ansicht und fordert, in heutiger Sitzung keine Festlegung zu treffen. Sobald die neue Rechtslage vorliege, könne diese im Sinne der Bürger ausgeschöpft werden.

 

StV. Hein spricht sich dafür aus, zu diesem Thema keinen Beschluss ohne vorherige Beratung im Betriebsausschuss zu fassen. Beratungsgrundlage könnten dann die jüngsten Beratungsergebnisse aus dem Landtag sein. Darüber hinaus sei eine umfassende Information der Bevölkerung über die Rechtslage richtig.

 

StV. Helzer spricht sich dagegen aus, in heutiger Sitzung einen Beschluss zu fassen und betont die Richtigkeit, dass sich überhaupt etwas im Sinne der Bürger tut. Er gibt zu bedenken, dass die bisherige Rechtslage in der Umsetzung viele Bürger finanziell hart getroffen habe; man hoffe durch die Einführung von Bagatellgrenzen in der Zukunft auf eine deutliche Entlastung der Bürger.

 

StV. Baldamus spricht sich dafür aus, heute einen Beschluss in der Sache zu fassen und damit ein Votum für die Entlastung der Bürger zu geben; StV. Greb spricht sich ebenfalls für die bestmögliche Lösung im Sinne der Bürger aus.

 

StV. Steiniger erklärt, dass die CDU-Fraktion Wert darauf lege, in heutiger Sitzung den beantragten Beschluss zu fassen.

 

StV. Helzer stellt fest, dass in der Sache Einigkeit herrsche und offensichtlich bei dem vorliegenden Beschlusstext das vorgegebene Datum 31.12.2023 zu unterschiedlichen Auffassungen führe. Er schlage daher vor, dieses Datum durch den Hinweis „bis zum längstmöglichen Zeitpunkt“ zu ersetzen.

 

StV. Steiniger erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

 

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

1.      Vorbehaltlich des Beschlusses über den aktuellen Gesetzesentwurf auf Landesebene, der vorsieht, dass Hauseigentümer/innen ihren Kanalanschluss erst dann prüfen lassen müssen, wenn auch die Stadt den öffentlichen Kanal geprüft hat, wird die Frist für die Prüfung der privaten Kanäle auf Dichtigkeit bis zu diesem Zeitpunkt verlängert. In jedem Fall wird jedoch die Frist für die Durchführung der Dichtheitsprüfung außerhalb der Gebiete, für die eine Frist gesetzlich geregelt ist (Fremdwassereintragsgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) grundsätzlich bis zum längstmöglichen Zeitpunkt verlängert.

 

2.      Bei der Wahl der Prüfmethode findet das jeweils mildeste zulässige Mittel / die einfachste erlaubte Methode Anwendung.

 

3.      Die Vertreter des Rates im Aufsichtsrat der Stadtwerke Waldbröl GmbH werden angewiesen, sich dafür einzusetzen, dass die Stadtwerke die Bürgerinnen und Bürger über die Art und Notwendigkeit der Sanierung unterrichten und ihnen beratend zur Seite stehen. Dies gilt auch für die Beratung zu zinsgünstigen Programmen der NRW-Bank.

 

 

StV. Kronenberg gibt zu Protokoll, dass er sich in diesem Fall gerne zugunsten der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Waldbröl anweisen lässt.