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StV. Weber erläutert, dass dieser Antrag Ausfluss der Beratung aus dem Ausschuss für Soziales und Sport ist. Es seien seinerzeit öffentliche Gelder verausgabt worden, die der Rechenschaftspflicht unterliegen. Besonderer Wert solle dabei auf die Erfüllung der Begründungen gelegt werden, die seinerzeit für die Mittelzuweisung Grundlage waren.
StV. Kronenberg spricht sich dafür aus, die beantragte Prüfung im Haupt- und Finanzausschuss durchzuführen und warnt davor, diese seinerzeitige Diskussion aus dem Vorfeld der Mittelverteilung noch einmal aufleben zu lassen. Es habe damals nach ausführlichen Beratungen gute Gründe gegeben, die Zuweisungen so wie durchgeführt zu gewähren.
StV. Helzer spricht sich ebenfalls für eine Prüfung im Haupt- und Finanzausschuss aus und weist darauf hin, dass hier die Stadtkämmerin eingebunden werden soll, da Stadtkämmerer Petri das seinerzeitige Verfahren ebenfalls eng begleitet hat.
Stadtkämmerin Hasenbach führt aus, dass für die Prüfung der Mittelverwendung nach Gesetzeslage der Rechtsprüfungsausschuss zuständig ist und bisher Beendigungsanzeigen von drei Projekten vorliegen.
StV. Steiniger ergänzt, dass die Frage der Mitnutzung der geförderten Sportstätten durch Dritte, seinerzeit eine Bedingung bei der Mittelgewährung war. Prüfungsschwerpunkt solle sein, ob dieses Kriterium von den Vereinen erfüllt wurde.
StV. Helzer unterstützt dies und regt an, zu dieser Prüfung die seinerzeitige „Arbeitsgruppe Konjunkturmittel“ wieder aufleben zu lassen. Beschluss:
Der Rat beschließt bei 8 Enthaltungen:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Verwendungsnachweise der Konjunkturpaket II – Mittel unverzüglich nach Vorliegen der Schlussrechnungen.
2. Vertreter der Fußballvereine werden gebeten, nach Vorliegen der Schlussrechnungen im Haupt- und Finanzausschuss über die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen sowie den Einsatz von Eigenmitteln und Eigenleistungen, Maßnahmen zur Refinanzierung sowie zur derzeitigen und zukünftigen (Mit-)Nutzung zu berichten.
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