Auszug - Öffentlich-rechtlicher Betrauungsakt gegenüber
a) der Klinikum Oberberg GmbH,
b) der Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH,
c) der Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH
Der Rat beauftragt einstimmig den Bürgermeister, die Betrauungsakte in der Rechtsform des Verwaltungsaktes zu erlassen und alle zur Umsetzung des Beschlusses erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen.