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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert nochmals den Antrag. Um die Errichtung der vier geplanten Wohnhäuser zu ermöglichen, ist es erforderlich, Baurecht zu schaffen, d.h. der Flächennutzungsplan muss dahingehend geändert werden, dass anstelle landwirtschaftlicher Nutzfläche Wohnbaufläche dargestellt wird. Im Parallelverfahren kann ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die beabsichtigte Flächennutzungsplanänderung muss jedoch vorab mit der Bezirksregierung abgeklärt werden.
StV. Theuer erklärt für die SPD-Fraktion, dass sie dem Antrag nicht zustimmen werden. Man sieht die Zuwegung als problematisch an und eine Gefahr der Ausweitung der Bebauung entlang des Finkenweges im Waldbereich. Die Aussagen werden von den anderen Fraktionen unterstützt.
Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, den Antrag des Herrn Arnold Simon auf Ausweisung von vier Baugrundstücken – wie in dem städtebaulichen Entwurfskonzept dargestellt – abzulehnen.
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