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Herr Knott erläutert den Antrag des Herrn Groß. Die Aufstellung einer Ergänzungssatzung ist möglich, da das einzubeziehende Grundstück durch die angrenzende Bebauung geprägt ist.
Dieser Meinung schließt sich der Ausschuss an.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der 3. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach im Bereich Hasenacker entsprechend des beigefügten Anlageplanes.
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