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Auszug - Radfahrstreifen Talstraße / Vennstraße und Überquerungshilfe an der Goethestraße - Vorstellung des Planungsumfanges für die FöRiSta-Einplanung (Förderrichtlinien Stadtverkehr)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dipl

 

Dipl.-Ing. Schröder stellt mit einer Powerpoint-Präsentation die Planung des Radfahrstreifens für den Bereich Talstraße / Vennstraße und der Errichtung einer Überquerungshilfe an der Goethestraße vor.

 

Wegen der geringen Fahrbahnbreite ist im unteren Bereich der Talstraße ein baulicher Eingriff in die Straßenparzelle erforderlich.

 

Für den Radwegebau stellt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Aussicht. Hierfür bedarf es jedoch der Vorlage eines Einplanungsantrages der jeweiligen Kommune mit einem entsprechenden politischen Votum. Die grobe Kostenschätzung für die Bau- und Markierungsarbeiten des Radfahrstreifens und der Überquerungshilfe werden mit ca. 400.000 € beziffert. Der Fördersatz beläuft sich auf 70 % der Kosten.

 

Fachbereichsleiter Knott weist darauf hin, dass durch diesen Bau des Radfahrstreifens  eine große Lücke in Gesamtkonzept der Nahmobilität geschlossen werden kann.

 

Im Ausschuss entsteht eine rege Diskussion über die Notwendigkeit des Radfahrstreifens. Der Ausschuss sieht den Bau der Überquerungshilfe an der Goethestraße als dringend erforderlich an. 

 

Der Einplanungsantrag muss bis zum 31.08.2011 beim Land Nordrhein-Westfalen vorliegen. Daher schlägt Dipl.-Ing. Schröder vor, schnellstmöglich einen Einplanungsantrag zu stellen. Er weist auf die Möglichkeit hin, den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückziehen zu können. Nach dem Beschluss über den Einplanungsantrag wird dann eine detaillierte Planung mit einer genauen Kostenermittlung erfolgen. Eine Trennung zwischen der Errichtung des Radfahrstreifens und der Überquerungshilfe ist nicht möglich.

 

Zur Beratung der einzelnen Fraktionen wird die Sitzung um 19.16 Uhr für fünf Minuten unterbrochen.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung beantragt der Stadtverordnete Solbach, die Beschlussfassung über den Einplanungsantrag in der Ratssitzung am 24.08.2011 erneut zu beraten.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss spricht sich einstimmig für die Beratung des Einplanungsantrages zum Radfahrstreifen Tal- / Vennstraße und der Überquerungshilfe an der Goethestraße in der Ratssitzung am 24.08.2011 aus.