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Auszug - Beratung und Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2.3  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Energie
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 05.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss diskutiert sachlich aber kontrovers über den Antrag der Teileinziehung des Weges in Wilkenroth-Bachfeld

 

Der Ausschuss diskutiert sachlich aber kontrovers über den Antrag der Teileinziehung des Weges in Wilkenroth-Bachfeld. Das Wegeteilstück, dessen Einziehung von Herrn Becker beantragt wurde, stellt eine fußläufige Verbindung zwischen Wilkenroth und Niederhof dar, die von Wanderern und Spaziergängern genutzt wird.

 

Einige Ausschussmitglieder sprechen sich für den Erhalt des Weges in seiner jetzigen Lage aus, da dieser jedem Benutzer die Möglichkeit bietet, ohne Steigung den Ort Wilkenroth zu erreichen. Die Variante zur Wiederherstellung des Weges Nr. 53 wird – wie bereits bei der Ortsbesichtigung festgestellt - abgelehnt, da aufgrund der extremen Hanglage der Weg zu steil würde. Der Ausschuss schlägt stattdessen vor, einen Ersatzweg auf dem Grundstück  Nr. 13 des Herrn Becker neu anzulegen. Der Weg könnte mit einer gemäßigten Steigung am Hang entlang geführt werden und dann in den Stöckenweg einmünden.

 

In der Ortschaft Wilkenroth erhebt sich Widerstand gegen die Einziehung dieses Wegeteilstückes. Es wird vorgeschlagen, dass Herr Becker auf die Wilkenrother zugeht und ihnen seinen Antrag auf Teileinziehung des Weges mit Ersatzherstellung erläutert.

 

Die Verwaltung trägt vor, dass dieser Weg neben der Einstufung als Holzabfuhrweg auch ein öffentlicher Fußweg ist. Als Holzabfuhrweg wird dieser Weg seit längerer Zeit nicht mehr genutzt, so dass die Einziehung als öffentlicher Fußweg nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) zu erfolgen hat. Das StrWG NRW schreibt vor, die beabsichtigte Einziehung öffentlich bekannt zu machen. In dieser Bekanntmachung ist die Anlegung des Ersatzweges mit aufzunehmen. Nach dieser Bekanntmachung hat die Öffentlichkeit eine dreimonatige Einwendungsfrist gegen die beabsichtige Einziehung.

 

 

18.35 Uhr Sitzungsunterbrechung

 

Vorsitzender Kronenberg erteilt Herrn Becker – als Antragsteller -  das Wort. Herr Becker erläutert nochmals seinen Antrag und erklärt sich mit der Anlegung eines neuen Weges auf dem Grundstück Nr. 13 auf seine Kosten einverstanden.

 

 

18.37 Uhr Fortsetzung der Sitzung

 

Die Mitglieder des Ausschusses erkennen die Kompromissbereitschaft des Herrn Becker. Zur nächsten Sitzung soll Herr Becker auf seine Kosten einen neuen Plan zur Beratung vorlegen, in dem der neue Wegelauf auf dem Grundstück Nr. 13 in einem größeren Maßstab eingezeichnet ist. Der neue Weg ist in einer Fahrbahnbreite von 3,00 m zuzüglich Böschungsbereich anzulegen. Diese Vorgaben sind bei der zeichnerischen Darstellung zu berücksichtigen.

 

 


 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, zur nächsten Sitzung einen Plan vorzulegen, in dem der neu anzulegende Weg auf dem Grundstück Nr. 13 des Herrn Becker mit einer Fahrbahnbreite von 3,00 m zuzüglich Böschungsbereich zeichnerisch maßstabgerecht dargestellt wird. Neben dem zukünftigen Wegeverlauf sind auch markante Punkte aus der Örtlichkeit mit in den Plan aufzunehmen.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Der Niederschrift ist ein Plan (unmaßstäblich) beigefügt, in dem der neu anzulegende Ersatzweg eingezeichnet ist.