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Städt. Verw.-Rat Knott untermauert nochmals seine Aussage, dass es sich bei dem zur Bebauung beantragten Bereich um eine relativ große Fläche handelt, die seitens der Bezirksregierung auch als überdimensioniert angesehen wird. Als Voraussetzung für die Ausweisung eines kleineren Bereiches entlang des Hardtweges zur Bebauung mit 8 bis 10 Einfamilienhäusern erkennt die Verwaltung die Realisierung der Bebauung der noch freien Grundstücke im Bereich der Straße „Am Hähnchen“. Als fragwürdig sieht Herr Knott auch an, dass der Antragsteller den Grundstückseigentümer der mit zur Ausweisung beantragten Flurstücke 78 und 148 nicht involviert hat. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag des Herrn Dipl.-Ing. Schmidt abzulehnen.
Für die CDU-Fraktion erklärt StV. Neusinger , dem Antrag nicht zuzustimmen. StV. Theuer für die SPD-Fraktion schließt sich der Auffassung der Verwaltung an, Frau Schneider-Jacobs für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und s.B. Laskowski für die FDP-Fraktion sind gleicher Meinung.
Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, den Antrag des Herrn Dipl.-Ing. Architekt Erwin Schmidt, 51545 Waldbröl auf Ausweisung eines neuen Baugebietes in Escherhof abzulehnen.
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