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Städt. Verw.-Rat Knott bringt zum Ausdruck, dass die Verwaltung den Antrag nachhaltig unterstützt. In den 1980er Jahre wurde eine Werbeanlagen-Satzung aufgestellt, die sich zu restriktiv darstellte und daher nicht durchsetzbar war. In der Örtlichkeit zeigt sich auch immer wieder, dass wegen bereits vorhandener Werbung neu beantragte Werbeanlagen nicht verhindert werden können. In der Aufstellung sieht er die Möglichkeit einer besseren Lenkung. Herr Knott erläutert, dass er zwischenzeitlich mit einem Büro Verbindung zur Schaffung der Grundlagen zum Erlass einer entsprechenden Satzung aufgenommen habe. Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Werbeablagen ist dazu erforderlich. Die Kosten für die Erstellung der Satzung belaufen sich auf ca. 9.000 €, die er bereits für die Haushaltsplanungen 2012 angemeldet hat.
Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, die Kosten in Höhe von ca. 9.000 € für die Erstellung einer Satzung zur Anbringung, Abmessung und Ausgestaltung von Werbeanlagen in den Haushalt 2012 einzustellen.
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