Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Vorrangzone für Windkraftanlagen nordwestlich der Ortslage Hoff höhenbezogen im Freiland bis 100 m Höhe und im Wald bis 125 m Höhe vorsieht. Der neue Windenergie-Erlass empfiehlt die Aufhebung der Höhenbegrenzungen. In den letzten Monaten sind mehrfach Anfragen von Betreibern gestellt worden, die Anlagen mit 180 m Höhe und mehr aufstellen möchten. Im Hinblick auf die Energiewende wäre es ratsam, Überlegungen entsprechend des Erlasses anzustellen. Eine neue Untersuchung des Gebietes würde 3.500 €, für das gesamte Stadtgebiet 16.000 € verursachen.
Aus dem Ausschuss wird signalisiert, dass eine Änderung der Vorrangzone nicht gewünscht wird.
StV. Hennlein fragt nach den Nachteilen für Bürger in Bezug auf Schattenwurf und Lärmimmissionen sowie nach den Investoren. Er möchte nicht, dass sich Auswärtige „eine Goldene Nase“ verdienen, bei einer Investition durch die Stadtwerke sollte eine Neufestlegung überdacht werden.
Der Ausschuss verständigt sich darauf, den Antrag in die Fraktionen zu verweisen und im Stadtrat das Ergebnis mitzuteilen, um evtl. Mittel in das Haushaltsjahr 2012 einzustellen.
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