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Verkauf des Hauses Hahner Weg; Vorstellung der Nutzung durch den Kaufinteressenten Irrgang
Vorsitzender Steiniger erläutert, dass der Hauptausschuss den Punkt an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Beratung verwiesen habe. Eine Entscheidung über den Verkauf soll dann in der nächsten Woche in der Sitzung des Rates erfolgen. Er erteilt das Wort Herr Irrgang.
Herr Irrgang erläutert, dass er beabsichtige, in dem Haus Lager- und Büroflächen für seinen Elektrobetrieb unterzubringen. Die Anlieferung der Ware erfolgt in der Zeit von 6.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens mit kleinen LKWs. Eine Anlieferung mit einem „7,5-Tonner“ erfolge nur alle paar Wochen. Bei größeren Baustellen wird die Ware direkt dorthin angeliefert. Auf Frage aus dem Ausschuss erklärt Herr Irrgang, dass er das Gebäude lediglich sanieren und den Wintergarten der Hoffläche zufügen möchte. Die in seinem Besitz befindlichen zwei Firmenfahrzeuge beabsichtigt er, evtl. in Garagen oder Carports unterzubringen.
Herr Knott erläutert, dass das Gebäude in keinem Bebauungsplangebiet gelegen ist und somit nach § 34 (Innenbereich) zu beurteilen ist. Eine Nutzung aufgrund des Zustandes des Gebäudes seitens der Stadt ist nicht denkbar, so dass eigentlich einem Abriss erfolgen sollte. Mit einem Ankauf des Gebäudes durch Herrn Irrgang können die Abrisskosten gespart werden. Eine Nutzung des Geländes für Parkflächen wird auch nicht gewünscht, der Bau der geplanten Straße in dem Bereich wurde aufgegeben. Da die Nutzung des Hauses und der damit verbundene Lieferverkehr keine Lärmbelästigung verursacht, sieht Herr Knott in dem Verkauf einen finanziellen Vorteil für die Stadt.
Der Tagesordnungspunkt wird in den Rat zur Beschlussfassung verwiesen.
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