Bürgerinformationssystem

Auszug - Bericht Friedhofskommission (siehe beigefügte Niederschrift der Friedhofskommission)  

 
 
Ausschuss für Schule und Kultur
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Schule und Kultur1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: .
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kaesberg teilt unter Verweis auf die Niederschrift der Friedhofskommission mit, dass die Besichtigung des geplanten Wiesengräberfeldes auf dem Bergfriedhof stattgefunden hat

 

Herr Kaesberg teilt unter Verweis auf die Niederschrift der Friedhofskommission mit, dass die Besichtigung des geplanten Wiesengräberfeldes auf dem Bergfriedhof stattgefunden hat. Dabei wurde ein anderes Feld für die Wiesenreihengräber ausgewählt, das am oberen Rand in Richtung Mauer gelegen ist und bereits durch eine Sträucherhecke eine natürliche Raumkante besitzt. Bei der Gestaltung eines Platzes für Blumen oder Kerzen soll Frau Nockemann-Hameran beteiligt werden. Es bedarf noch einer Klärung, welche Art von Grabplatten vorgegeben werden soll (zunächst Musteranforderung und Kostenermittlung) und ob die Beschaffung zentral durch die Verwaltung erfolgt oder durch den Nutzungsberechtigten selbst beim Steinmetz in Auftrag gegeben werden kann. Bevor hier eine endgültige Entscheidung getroffen wird, ist eine erneute Vorstellung im Ausschuss erwünscht. Darüber hinaus wäre eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.

 

Auf den Wiedenhof-Friedhöfen ist im Bereich des pflegefreien Gräberfeldes aus optischen Gründen eine Abgrenzung durch Sträucher Richtung Kirchenhecke geplant. Als weitere Bestattungsmöglichkeit ist die Einrichtung einer Urnengrabanlage als Naturgrabstätte nach vorheriger Rücksprache mit der Kreisverwaltung angedacht. Die Vergabe von Patenschaften für bestehende Gräber mit der Möglichkeit, dort später selbst im Rahmen einer Urnenbeisetzung bestattet zu werden, wird ebenfalls in diese Überlegungen miteinbezogen. Eine Änderung der Friedhofssatzung wäre aber auch hier erforderlich.