Bürgerinformationssystem

Auszug - Vorstellung des Bauvorhabens Hemmersbach in Waldbröl / Kaiserstraße / Ecke Klostergasse durch Herrn Dipl.-Ing. Tom Ahrens - Unterlagen werden den Fraktionen rechtzeitig per E-Mail zugeleitet  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird die Verw

Vor Eintritt in die Tagesordnung wird die Verw.-Angestellte Lewin einstimmig zur Schriftführerin bestellt.

 

Anschließend wird s.B. Telesch durch den Vorsitzenden Steiniger gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung im Ausschuss eingeführt und in feierlichen Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Vorsitzender Steiniger gibt bekannt, das der 1. nachgereichte Tagesordnungpunkt             „Naturerlebnispark Nutscheid“ direkt im Anschluß an TOP 1 vorgezogen wird, da Herr Dipl-Ing. Ahrens dazu Stellung nimmt.

Weiter wird der TOP 9 –Bericht des Wirtschaftsförderers –  in den nichtöffentlichen Teil verschoben.

 

Vorstellung des Bauvorhabens Hemmersbach in Waldbröl / Kaiserstraße / Ecke Klostergasse durch Herrn Dipl.-Ing. Tom Ahrens

 

Herr Dipl.-Ing. Ahrens erläutert die Planung für den Neubau Kaiserstraße 24. Der Erhalt des Altgebäudes hätte zu Problemen sowohl zur Kaiserstraße hin als auch zur Klostergasse hin geführt. Durch Zurücksetzen des neuen schmaleren Baukörpers mit Flachdach möchte der Planer neue Impulse an der Kaiserstraße setzen. Moderne Schieferverarbeitung, viel Glas und Raffinesse sollen das Bild abrunden. Das  2-geschossige Gebäude, das wegen des starken Gefälles  ein zusätzliches Untergeschoss erhält, soll 9 Meter breit und 27 Meter tief gebaut werden. Durch den Neubau erhält   die Klostergasse die bauordnungsrechtlich erforderliche Breite zur Erschließung der Stellplatzanlage mit 10 Parkplätzen unterhalb des Hauses. Zur anderen Seite (Kaiserstraße 22) soll eine Vereinigungsbaulast erfolgen. Der Eigentümer hat bereits sein Einvernehmen signalisiert. Das Gebäude ist auf eine dienstleistungsorientierte Nutzung ausgelegt und nicht für Wohnzwecke vorgesehen. Wer das Gebäude nutzen wird steht noch nicht fest. Der Entwurf sieht auch vor dem Gebäude drei Stellplätze vor.

Städt. Verw.-Rat  Knott erläutert das bestehende Planungsrecht. Der Bebauungsplan Nr. 10 C – Gartenstraße/Klostergasse – der Stadt Waldbröl hat nicht den Stand nach § 33 BauGB erreicht, weil das Verfahren nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wegen erheblicher Bedenken der Bürger abgebrochen worden ist. Somit erfolgt hier ein Beurteilung nach § 34 BauGB. Das Vorhaben ist damit zulässig, auch wenn der ursprüngliche Bebauungsplanentwurf kein Flachdach vorsah. Die Verwaltung befürwortet die Planung, ist jedoch der Überzeugung, dass die Stellplätze vor dem Gebäude in dieser Form nicht genehmigungsfähig sind.

 

StV. Theuer gefällt die Planung vom Grundsatz her. Kritisch sieht sie allerdings die vorgesehenen Parkplätze vor dem Gebäude, hier insbesondere das Ausparken der Fahrzeuge auf die Kaiserstraße. Sie fragt nach einer Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßen. Herr Dipl-Ing. Ahrens sieht dies nicht als Problem an, eine Abstimmung mit den Fachbehörden ist aber noch nicht erfolgt.

 

StV. Schneider-Jacobs findet die Planung gut und mutig. Allerdings wäre es nach ihrer Meinung richtiger gewesen eine Raumkante zu bilden. Kritikpunkt ist ebenfalls das Ausparken. Weiter sieht sie die Klostergasse nicht mehr als „Gasse“ bei 10 Meter Breite. Zum Flachdach möchte sie wissen, ob eine Begrünung vorgesehen ist. Herr Dipl.-Ing. Ahrens erklärt dass es wahrscheinlich eine Begrünung geben wird, ob komplett oder durchbrochen von Photovoltaikanlagen wird sich noch entscheiden.

 

s.B. Roth findet die Planung sehr gut. Durch die Rücknahme des Gebäudes sei die Klostergasse besser anzufahren, auch das Flachdach findet er positiv.

 

StV. Tillmann spricht von einem „Lochcharakter“ der durch die Zurücknahme des Gebäudes entsteht. Herr Dipl.-Ing. Ahrens erklärt, dass durch die zurückgesetzte Anordnung des Gebäudes die erhaltenswerte Altbausubstanz der Nachbargebäude auch weiterhin voll zur Geltung kommt.

 

s.B. Laskowski bemängelt, dass die Baulinie aus dem B-Plan Nr. 10 C völlig ignoriert wurde. Nach seiner Meinung hätte man das Gebäude wenigstens mit dem oberen Teil nach vorne ziehen können. Die Parkplätze vor dem Haus findet er katastrophal und verweist hier auf die vorhandenen Probleme beim Parkplatz Commerzbank. Weiter plädiert er für die Eintragung   einer Grunddienstbarkeit für die evtl. Weiterführung des Promenadenweges im hinteren Bereich des Grundstückes. Herr Dipl-Ing. Ahrens erklärt, dass die Weiterführung des Promenadenweges für ihn   ein neuer Aspekt sei, für den sicherlich auch seitens der Familie Hemmersbach Bereitschaft besteht.

 

StV. Giebeler steht der Planung sehr positiv gegenüber. Er lobt besonders die Schieferoptik. Die Fläche vor dem Gebäude sieht er nicht als Problem, die Nutzung als Parkplätze sollte vielleicht noch durchdacht werden.

 

StV. Kronenberg sieht ebenfalls in den Parkplätzen ein Problem und schlägt vor, die Freifläche zu begrünen. Die Architektur gefällt ihm dagegen sehr, vor allem die Schieferoptik. Die Stadt brauche ein „neues Gesicht“.

 

Vorsitzender  Steiniger äußert sich gleichfalls positiv. Er sieht auch  architektonisch   kein Problem und ist zu neuen Wegen bereit, die Errichtung der Stellplätze vor dem Gebäude müsste allerdings noch abgeklärt werden. Abschließend greift er den Vorschlag von StV. Theuer auf, die Entscheidung in die Ratssitzung am 07.12.2011 zu vertagen. Der Ausschuss stimmt dem einstimmig zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst: