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Auszug - Bewertung einer geplanten Erweiterung des bestgehenden Lidl-Marktes in Hermesdorf im Hinblick auf die Verträglichkeit mit dem Einzelhandelskonzept - siehe beigefügte Stellungnahme des Büros Junker und Kruse  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 23.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vorsitzender Steiniger verweist auf die Stellungnahme des Büros Junker u

Vorsitzender Steiniger verweist auf die Stellungnahme des Büros Junker u. Kruse und stimmt diesem inhaltlich zu, da Ausnahmen nach seiner Meinung nur zu Präzedenzfällen führen würden.

 

s.B. Laskowski sieht keine Probleme in der Erweiterung, da durch  Lidl mehr Kaufkraft aus Denklingen abgezogen würde als aus Waldbröl. StV. Giebeler schließt sich dem an und erklärt, dass der Einzugsbereich Lidl auch eher Denklingen, Morsbach, Brüchermühle betrifft.

 

StV. Theuer und StV. Schneider-Jacobs stimmen dem Gutachten zu, da man nicht den Verdrängungswettbewerb der Discounter unterstützen sollte.

 

StV. Solbach ist für die Erweiterung, da   er dadurch keine Gefahr für den zentralen Versorgungsbereich der Stadt Waldbröl sieht. Auch er glaubt daran, dass die Kaufkraft von Denklingen, Hermesdorf, Morsbach und Brüchermühle kommt.

 

Nach weiterer reger Diskussion erklärt Städt. Verw.-Rat Knott, das die Erweiterung des Lidl-Marktes  den Festsetzungen des Einzelhandelsgutachtens und dem einstimmig beschlossenen Zentrenkonzept der Stadt Waldbröl widerspreche. Daher wurde die Genehmigung vom Kreisbauamt auch nur für die Erweiterung der Lagerflächen des Marktes erteilt. Er habe dem Ausschuss diese Stellungnahme von Junker u. Kruse nur zur Kenntnis gegeben. Eine Ausnahme könne der Ausschuss daher auch nicht beschließen, weil in der Abwägung über die Bauleitplanung die Ergebnisse der von der Gemeinde verbindlich beschlossenen städtebaulichen Planungen zu berücksichtigen sind.