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Auszug - 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl - siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 23.11.2011 -  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Sitzungsunterbrechung von 18.40 Uhr bis 18.50 Uhr
 
Beschluss

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Der Rat beschließt einstimmig:

 

Zu 1. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Gummersbach. Durch die Erstellung der sog. „Waldbröler Sortimentsliste“ wurde im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Waldbröl auch das zentrenrelevante Leitsortiment ausgewiesen. Dies ist vollinhaltlich auf die örtliche Situation abgestellt worden.

 

 

Zu 2. Stellungnahme der Handwerkskammer:

 

Der Stadtrat entspricht der Stellungnahme der Handwerkskammer zu Köln. Zur Rechtssicherheit wurde durch das Büro Junker und Kruse, Dortmund, ein Einzelhandelskonzept für die Stadt Waldbröl erstellt. Diese gutachterlichen Aussagen haben nunmehr Einfluss auf die räumliche Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereiches, der insbesondere im westlichen Innenstadtbereich zurückgenommen worden ist. Des Weiteren wurden anhand der „Waldbröler Sortimentsliste“ die nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevantren und nicht zentrenrelevanten Sortimente für die örtliche Waldbröler Situation festgelegt. Im Ortsteil Hermesdorf handelt es sich um einen Nahversorgungsstandort mit Erhalt und ggf. kleinteiliger Ergänzung der Nahversorgungssituation. Ein Nahversorgungszentrum wurde laut Einzelhandelskonzept nicht erkannt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus bodenschutzrechtlicher Sicht zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl ausschließlich das Ziel verfolgt, den Zentralen Versorgungsbereich räumlich abzugrenzen. Diesbezüglich werden die bestehenden Darstellungen, die nicht geändert werden sollen, überlagert. Die Darstellung und Erläuterung der Altlast-Verdachtsflächen ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. In der existierenden verbindlichen Bauleitplanung wurden die Verdachtsflächen bereits überwiegend berücksichtigt.

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zur Kenntnis.

 

 

Beschluss zur öffentlichen Auslegung:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Zentraler Versorgungsbereich Waldbröl“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.