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Auszug - Bauvorhaben Kösling, Hochstraße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 10.3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 23.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

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s.B. Roth erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Problematik des ehemaligen Grundstückes Schrupp,  jetzt Kösling.

 

Es liegt ein Bauantrag für dieses Grundstück vor. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens und nach Vorlage des amtlichen Lageplanes wurde folgendes festgestellt: Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10A der Stadt Waldbröl  wurden die bereits vorhandenen Gebäude nicht alle mit einer überbaubaren Grundstücksfläche berücksichtigt, da sie teils illegal errichtet und nicht eingemessen worden sind. Um diese Illegalität jetzt bauaufsichtlich zu bereinigen, sollte der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren geändert werden und Baulinien und Baugrenzen angepasst werden. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung trägt der Bauherr.

 

StV. Hennlein gibt zu bedenken, daß Schwarzbauten nicht legalisiert werden sollten, da sonst der Präzedenzfall eintreten könnte.

 

Städt. Verw.-Rat Knott schlägt vor, dem Antrag Kösling grundsätzlich zu entsprechen, weil die Gebäude überwiegend bereits seit Jahrzehnten vorhanden sind. Ob die Gebäude genehmigungsfähig sind, sei eine andere Sache, insbesondere wegen der mangelhaften brandschutzrechtlichen Situation. Der Schuppen im südöstlichen Grundstücksbereich würde allerdings nicht in die überbaubaren Grundstücksflächen einbezogen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Planes nach § 13 Abs. 2 Satz 1    Nr. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB.