ALLRIS®net
Sitzungsdienst
Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag.
Nach Inaugenscheinnahme des Grundstückes wird seitens aller Ausschussmitglieder eine Ausweisung des Grundstückes als vertretbar angesehen.
249029 Besucher seit dem 01.01.2009
CC e-gov GmbH