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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag des Herrn Bellingen. Herr Bellingen erklärt sich darin grundsätzlich bereit, einen 1,50 m breiten Streifen seines Grundstückes Nr. 60, der laut Ausweisung des Bebauungsplanes zur Erschließung der Baugrundstücke Kirsch/Müller notwendig ist, zu verkaufen, möchte aber im Gegenzug eine Teilfläche entlang der Erschließungsanlage zur Bebauung ausgewiesen haben.
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass die vorhandene Erschließungsanlage ausreichend dimensioniert ist und vom Erschließungsträger mit einer Ausbaubreite von ca. 5,00 m verlängert werden soll und in einer Wendeanlage endet. Der Winterdienst ist dort ebenfalls möglich.
Der Ausschuss fährt zum Bürgerhaus.
Vorsitzender Steiniger begrüßt die hinzugekommenen Mitglieder des Ausschusses, Frau Nockemann-Hammeran von Büro Hellmann + Kunze, die zum Tagesordnungspunkt 5 „Entwicklung eines Konzeptes für die innerstädtische Straßenbegrünung“ referieren wird sowie Herrn Fiedler-Heinen von der Presse.
Herr Steiniger führt aus, dass er die aus der Ratssitzung am 05.10.2011 in den Ausschuss verwiesenen Tagesordnungspunkte „Einführung eines Corporate Public Designs„ und „Bebauungspläne 10 B und 10 C“ in Abstimmung mit der Verwaltung nicht auf die Tagesordnung genommen habe, da er die Auffassung vertrete, dass dieses Thema im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes abzuarbeiten sei.
StV. Kronenberg bemängelt dieses Verfahren. Da es sich bei dem Tagesordnungspunkt „Bebauungspläne 10 B und 10 C“ um einen Antrag der SPD-Fraktion handele vertritt er die Auffassung, dass eine Abstimmung mit der SPD-Fraktion hätte erfolgen müssen.
Auf Befragen der Ausschussmitglieder durch den Vorsitzenden wird die Tagesordnung seitens des Ausschusses so festgestellt.
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