Bürgerinformationssystem
Städt. Verw.-Rat Knott antwortet, dass das zurzeit als Durchgangs- bzw. Obdachlosenheim genutzte Gebäude Kaiserstraße 59 hinsichtlich des Brandschutzes den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Es weise einige Bauschäden auf, die von den Bewohnern nicht zu verantworten sind. Weiterhin werde das Gebäude regelmäßig durch das Gesundheitsamt überprüft und es habe bisher keine Beanstandungen gegeben.
Beigeordnete Dickmann erklärt, dass eine anderweitige Unterbringung der Bewohner grundsätzlich möglich sei; in diesem Zusammenhang verweist sie auf die seinerzeitigen Beratungen zur Aufstellung von Unterkunftscontainern. Generell mahne sie Handlungsbedarf bezüglich der Unterbringung von Obdachlosen an.
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