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Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag der Frau Horn. Er weist in dem Zusammenhang auf die beschlossene Aufstellung der Änderung der Satzung für Grünenbach am Hasenacker hin. Die jetzt beantragte Ausweisung und damit Änderung der Satzung könnte mit in das Satzungsänderungsverfahren einbezogen werden. Seitens des Ausschusses wird eine Ausweisung des Grundstückes positiv gesehen.
StV. Theuer regt an, das unterhalb gelegene Grundstück bis zur Ausweisung der gegenüberliegenden Satzungsgrenze mit einzubeziehen. Herr Knott sieht die Ausweisung als durchaus denkbar an und wird den Eigentümer des Grundstückes kontaktieren.
StV. Schneider-Jacobs bittet auf die Antragstellerin Horn hinzuwirken, bei einer Bebauung möglichst den vorhandenen Baumbestand zu erhalten.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, das Plangebiet der 3. Ergänzung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach, für die bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, um die Ausweisung der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 113 und eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 101 entlang der Grünenbacher Straße zu erweitern. Der dementsprechend erweiterte Planbereich 3. Änderung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist der Niederschrift beigefügt.
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