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Auszug - Antrag der Frau Ingeborg Horn, Goethestraße 5, 51545 Waldbröl, auf Ausweisung des Grundstückes Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 113 in Grünenbach, Grünenbacher Straße  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 01.02.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt für die Ortsbesichtigungen: 16.00 Uhr, in Oberbladersbach, Gottfried-Corbach-Straße
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Antrag der Frau Horn. Er weist in dem Zusammenhang auf die beschlossene Aufstellung der Änderung der Satzung für Grünenbach am Hasenacker hin. Die jetzt beantragte Ausweisung und damit Änderung der Satzung könnte mit in das Satzungsänderungsverfahren einbezogen werden. Seitens des Ausschusses wird eine Ausweisung des Grundstückes positiv gesehen.

 

StV. Theuer regt an, das unterhalb gelegene Grundstück bis zur Ausweisung der gegenüberliegenden Satzungsgrenze mit einzubeziehen. Herr Knott sieht die Ausweisung als durchaus denkbar an und wird den Eigentümer des Grundstückes kontaktieren.

 

 

StV. Schneider-Jacobs bittet auf die Antragstellerin Horn hinzuwirken, bei einer Bebauung möglichst den vorhandenen Baumbestand zu erhalten.     

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig, das Plangebiet der  3. Ergänzung der Satzung nach § 34  Abs. 4 Satz 1 Nr.3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Grünenbach, für die bereits ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, um die Ausweisung der Grundstücke Gemarkung Hermesdorf, Flur 4, Flurstück Nr. 113 und eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 101 entlang der Grünenbacher                        Straße zu erweitern. Der dementsprechend erweiterte Planbereich 3. Änderung                         der Satzung  nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist der Niederschrift beigefügt.