Bürgerinformationssystem
Nach Prüfung, so erläutert Herr Knott, ist die Anlegung einer Mountainbikestraße baugenehmigungspflichtig, d.h. die Strecke muss planungsrechtlich dargestellt werden. Aus diesem Grunde wurde die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der Freiheit“ bezüglich der Mountainbikestrecke der Bezirksregierung zwecks Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zugeleitet.
Das Aufstellungsverfahren für die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „In der Freiheit“ kann nach Zustimmung durchgeführt werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||