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Auszug - Inklusion Anfrage 1, 2 und 4 der CDU-Fraktion zum Rat am 07.12.2011 - Siehe Anlage  

 
 
Ausschuss für Schule und Kultur
TOP: Ö 2.2
Gremium: Ausschuss für Schule und Kultur1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:00 Anlass: .
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Weber begründet die Anfrage der CDU-Fraktion damit, dass es an der Gesamtschule bereits Eltern gibt, die an einer inklusiven Bildung ihrer Kinder interessiert sind.

 

Zu den einzelnen Fragestellungen wird von Frau Dickmann zusammenfassend berichtet, dass auf Kreisebene noch keine Fallzahlen zum Thema Inklusion bekannt sind. Erst nach Bekanntwerden kann geprüft werden, ob der Schulträger in der Lage ist, die Rahmenbedingungen (z.B. Raumbedarf) umzusetzen. Bei Bedarf sind Lösungen ggf. in Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht zu suchen, der sog. Inklusionsrunde. Zurzeit ist die Inanspruchnahme einer Inklusionspauschale noch verfrüht. Belegt ist in Waldbröl lediglich die Zahl der Kinder, die am gemeinsamen Unterricht teilnehmen.

 

Frau Tillmann teilt nach Rücksprache mit dem Inklusionskoordinator des Oberbergischen Kreises, Herrn Ecknig, ergänzend mit, dass der Oberbergische Kreis eine Modellregion für Inklusion ist. Zurzeit werden nur Einzelfälle bearbeitet. Es gibt bisher weder rechtliche Grundlagen noch verbindliche Vorgaben zur Umsetzung von Inklusion. Angesichts der Finanzsituation der Kommunen muss das Konnexitätsprinzip unbedingt eingehalten werden. Zunächst muss erst einmal ein Bewusstsein geschaffen werden, denn Inklusion ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, der Schritt für Schritt angegangen werden muss.

 

Von Frau Heller wird vorgetragen, dass die Förderschule seit einem Jahr Kompetenzzentrum mit beratender Funktion vor Ort in den Schulen ist. Von Sonderpädagogen im gemeinsamen Unterricht werden Schüler ohne motorische Behinderung bzw. Lernbehinderung stundenweise betreut. Die Inklusion hingegen erfordere einen Mehrbedarf an Sonderpädagogen, der zurzeit nicht gedeckt werden könne. Abschließend wird von Frau Heller betont, dass die Förderschulen für geistige Entwicklung und die Förderschulen für motorische Entwicklung weiterhin Bestandsschutz haben werden.