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Herr Kaesberg schildert den Sachverhalt der Beschlussvorlage und teilt mit, dass den Fraktionen vorab die drei gängigsten Schriftarten zu § 3 d) der Friedhofssatzung zugeleitet wurden.
Nach kurzer Beratung kommen die Ausschussmitglieder überein, den Angehörigen die freie Auswahl der Schriftarten zu überlassen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Kultur beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt Waldbröl zu empfehlen,
· den II. Nachtrag vom …… zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 – ausgenommen letzter Spiegelstrich § 3 d) –
und
· den XI. Nachtrag vom …... zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 in den als Anlagen beigefügten Fassungen zu erlassen.
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