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Auszug - Erlass des II. Nachtrages vom ..... zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 und des XI. Nachtrages vom ..... zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 - siehe Einladung für den Ausschuss für Schule und Kultur vom 06.03.2012  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Haupt- und Finanzauschuss1 Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 07.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/052/2012 Erlass des II. Nachtrages vom ..... zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004 und des XI. Nachtrages vom ..... zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kaesberg, PeterAktenzeichen:FB III/600/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott berichtet, dass der Ausschuss für Schule und Kultur am 06.03.2012 den vorgelegten II. Nachtrag zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) und den XI. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971 dem Rat einstimmig zum Beschluss empfohlen hat, wobei folgende Änderung in der Vorlage zu berücksichtigen ist:

 

Im II. Nachtrag zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen entfällt der unter § 3 Buchst. d aufgeführte letzte Spiegelstrich „Schriftart: Arial, Times New Roman oder Book Antiqua“ ersatzlos.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat,

 

·         den II. Nachtrag vom …… zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Waldbröl (Friedhofssatzung) vom 24.03.2004
und

·         den XI. Nachtrag vom …...  zur Friedhofsgebührensatzung für die Stadt Waldbröl vom 18.09.1971
 

in den als Anlagen beigefügten Fassungen mit der vorstehend beschriebenen Änderung betreffend den Entfall der vorgeschriebenen Schriftart zu erlassen.