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Auszug - Beratung und Entscheidung zu TOP 2.1 bis 2.3  

 
 
Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:55 Anlass: .
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Treffpunkt: Bürgerhaus als Ausgangspunkt für die Ortsbesichtigungen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Ausschussmitglieder diskutieren und beraten über die vorangegangenen Ortsbesichtigungen und Anträge der betroffenen Anlieger

Die Ausschussmitglieder diskutieren und beraten über die vorangegangenen Ortsbesichtigungen und Anträge der betroffenen Anlieger.

 

Es besteht im Ausschuss Einigkeit darüber, dass ein Fällen der Bäume nicht vor September / Oktober 2012 durchgeführt werden darf.

 

2.1              Biebelshof, Ecke Dahler Straße / Am Hähnchen

 

Eine akute Gefährdung der angrenzenden Häuser durch die im Straßenbereich stehende Fichte ist derzeit nicht gegeben. Es ist aber nicht auszuschließen, dass bei einem Sturm die Fichte umzustürzen droht und/oder herabfallende Äste die Häuser beschädigen. Das Fällen der Fichte sollte aber wie in Helten auf Kosten der Anlieger erfolgen.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie fasst den Beschluss, dass die Fichte in Biebelshof Dahler Straße / Ecke Im Hähnchen auf Kosten der Antragsteller ab September / Oktober 2012 gefällt werden darf.

 

 

 

2.2              Helten, gegenüber des Hauses Nr. 2 im Pochetal

 

Die Ausschussmitglieder sind der Auffassung, dass eine Gefährdung des Wohnhauses Pochetal Nr. 2 durch Umstürzen der alten und sehr hochgewachsenen Fichte bei Sturm nicht ausgeschlossen werden kann. Der Ausschuss fasst daher folgenden Beschluss.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie beschließt, dass die Fichte in Helten an der Straße Pochetal, gegenüber des Hauses Nr. 2 - wie schriftlich angeboten - auf Kosten der Antragstellerin ab September / Oktober 2012 gefällt werden darf.

 

 

 

2.3              Büscherhof, gegenüber der Häuser Nr. 41a bis 41d im Kapellenweg

 

Die Mitglieder des Ausschusses sehen eine akute Gefährdung durch die zwei vorhandenen Eichen im gegenüberliegenden Böschungsbereich als nicht gegeben. Ein Rückschnitt der in den Straßenraum überhängenden Äste wird befürwortet. Aufgrund ihres Zustandes und ihres Standortes ist nicht auszuschließen, dass die drei vorhandenen Kirschbäume bei einem Sturm umstürzen könnten und die Wohnhäuser beschädigen. Um eine Gefährdung der angrenzenden Wohnhäuser zu vermeiden, wird ein Fällen der drei Kirschbäume als notwendig erachtet.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie beschließt, die Verwaltung zur beauftragen, die drei vorhandenen Kirschbäume auf Kosten der Stadt ab September / Oktober 2012 zu fällen. Die zwei vorhandenen Eichen bleiben erhalten. Lediglich für die in den Straßenraum überhängenden Äste erfolgt ein Rückschnitt seitens der Stadt.